Arnd Katzke referiert bei Wirtschaftsjunioren zur Produkthaftung

Produkthaftung ist ein Thema, mit dem sich jedes produzierende Unternehmen befassen muss. Sie diene vor allem dem Verbraucherschutz und greife als „Gefährdungshaftung“, sobald etwas nicht in Ordnung sei beziehungsweise, sobald ein Produkt „nicht die Sicherheit bietet, die ein verständiger objektiver Verbraucher erwarten kann“, erklärte Arnd Katzke, Wirtschaftsmediator und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mitgliedern von Wirtschaftsjunioren und Wirtschaftskreis Lüdenscheid. Beim jüngsten Juniorenabend bot der Referent einen Überblick über verschiedene Aspekte dieses komplexen Themas.


Unter anderem erläuterte er, dass die Produkthaftung im Sinne des Themas nur für bewegliche Gegenstände und Elektrizität in Frage komme. Wer letztendlich hafte, hänge von verschiedenen Faktoren ab. Wenn ein bestimmtes Teil, das in einem Endprodukt verbaut worden ist, fehlerhaft sei, komme für die Haftung auch der Lieferant dieses Teiles in Frage. Das gelte aber auch nur dann, wenn dieses Teil in der Weiterverarbeitung nicht verändert worden sei. Haften könne aber auch der „Quasihersteller“, der unter seinem Namen Produkte eines anderen Herstellers verkauft. Entscheidend dafür, ob ein Anspruch geltend gemacht werden könne oder ob es erfolgversprechend sei, dies zu versuchen, sei unter Umständen auch das Herkunftsland des Produzenten.


Grundsätzlich sei es wichtig für Unternehmen, die Wege ihres Produktes und der einzelnen Teile und Komponenten lückenlos zu dokumentieren, damit im Haftungsfall nachgewiesen werden kann, an welcher Stelle der Kette der Fehler entstanden ist. Katzke erläuterte aber auch, wann überhaupt ein Haftungsfall eintritt und gab Tipps, wie gewisse Situationen, die beispielsweise durch Anwendungsfehler entstehen, durch entsprechende Hinweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer Haftung ausgeschlossen werden können.

Text & Bilder: Bettina Görlitzer, Lüdenscheid

 

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